FÖF e.V.

Förderverein für ökologische Freiwilligendienste
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  • Beitragsordnung

    1. Mitglieder als juristische Personen oder dessen Untergliederung entrichten jährlich
      • 150,00 €;   als FÖJ -Träger, sofern die Zahl der FÖJ – Plätze 50 nicht überschreitet;
      • 250,00 €;   als FÖJ -Träger, sofern die Zahl der FÖJ – Plätze 50 überschreitet;
      • 50,00 € als juristische Person, sofern sie kein FÖJ -Träger ist.
    2. Mitglieder als natürliche Personen entrichten jährlich im 2. Quartal einen Mitgliedsbeitrag von 12,00 €.
    3. Der Vorstand kann aktiven Mitgliedern auf Antrag den Beitrag ermäßigen oder erlassen.
    4. Fördermitglieder entrichten als natürliche Personen einen Mindestbeitrag von 50,00 € (bis zu einem Alter von 27 Jahren 25,00 €) jährlich, als juristische Personen einen Mindestbeitrag von 100,00 € jährlich.
    5. Der Mitgliedsbeitrag kann zu einem Drittel im 4. Quartal eines Kalenderjahres entrichtet werden. Mindestens 2 Drittel des Jahres-beitrages sind im 2. Quartal zu entrichten.
    6. Der Vorstand stellt natürlichen Personen eine Quittung und juristischen Personen eine Rechnung über den Beitrag aus. Die Rechnung ist ggf. auf die Zahlung in zwei Raten und auf die Art der Beitragsform abzustellen und dient gemeinsam mit dem Überweisungsbeleg der Abrechnung gegenüber Dritten.

    Stand 21.02.2008